Der vorliegende Verhaltenskodex basiert auf den Wertvorstellungen des Unternehmens. Sein Zweck besteht darin, sicherzustellen, dass sämtliche Mitarbeiter und Manager der TFS Gruppe, gemäß den darin enthaltenen Werten und Vorgaben leben und handeln. Der TFS Verhaltenskodex kann nicht jeden Themenbereich ausführlich abdecken, er soll aber ein grundsätzliches und eindeutiges Verständnis jenes Verhaltens vermitteln, das wir von all unseren Mitarbeitern und an allen Arbeitsorten erwarten.
Das Unternehmen kommuniziert den Verhaltenskodex und seine Umsetzung gegenüber Arbeitnehmern, Geschäftspartnern und anderen Interessensgruppen, z.B. durch die Bekanntmachung in der eigenen Internetpräsenz. TFS ist zum Dialog über die Inhalte des Verhaltenskodex bereit. Betriebsgeheimnisse und Geschäftsinformationen von Dritten werden sensible und vertraulich behandelt.
Sämtliche Geschäftstätigkeiten der TFS Gruppe haben allen anwendbaren gesetzlichen Erfordernissen auf nationaler und internationaler Ebene zu entsprechen. Die TFS Gruppe verpflichtet sich des weiteren, bei all ihren Geschäftstätigkeiten allfällig geltenden Antibestechungs- und Antikorruptionsgesetze und -vorschriften zu beachten.
Die TFS Gruppe wird keinerlei diskriminierende Maßnahmen zulassen oder Handlungen begehen. Diskriminierung bedeutet jede Art von Unterscheidung, Ausschluss oder Bevorzugung, die die Gleichbehandlung oder die Zugangsmöglichkeiten zu Arbeit und Beschäftigung einschränken, und die möglicherweise auf Hautfarbe, Geschlecht, Religionsbekenntnis, politische Überzeugung, Alter, nationale, soziale oder ethnische Herkunft, familiäre Verpflichtungen oder ähnlichen Überlegungen dieser Art zurückzuführen sind. Die TFS Gruppe bekennt sich überdies zu Arbeitsplätzen, die frei von jeder Art von Belästigung und Schikanen sind. Das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung wird geschützt und gewährleistet.
Das Unternehmen garantiert, keine Löhne unter den gesetzlichen gültigen Mindestlohn auszuzahlen. Die den Mitarbeitern ausbezahlte Entlohnung muss alle gültigen Gesetze zu Löhnen und Gehältern erfüllen, einschließlich den Bestimmungen zu Mindestgehältern, Überstunden und gesetzlich festgelegten Vergünstigungen.
Die TFS Gruppe gewährleistet, dass die geltenden gesetzlichen Arbeitszeitbeschränkungen eingehalten werden. Die maximal erlaubte Arbeitszeit pro Woche wird durch die nationalen Gesetze und entsprechend der Konventionen der internationalen Arbeitsorganisationen geregelt. Die Beschränkung der Überstunden wird gemäß den regionalen gesetzlichen bzw. vertraglichen Verpflichtungen geregelt. Den Arbeitnehmern steht, mit Ausnahme von außergewöhnlichen Umständen und für eine beschränkte Zeitspanne, zumindest ein freier Tag pro Kalenderwoche zu. Die Betriebsleitung sorgt für die erforderlichen Arbeitspausen, um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter nicht zu gefährden.
Die TFS Gruppe akzeptiert keine Beschäftigung von Kindern unter 15 Jahren, es sei denn, dies ist durch gesetzliche Bestimmungen gestattet, in keinem Fall jedoch unter 14 Jahren. Für den Fall, dass die geltenden Gesetze ein höheres Mindestbeschäftigungsalter vorschreiben oder die gesetzliche Schulpflicht über 15 Jahren endet, wird dieses Alterslimit als gültig erachtet. Allgemeine Ausbildungs- oder Trainingsprogramme, die von Kindern in Schulen oder anderen Institutionen in Anspruch genommen werden, fallen nicht unter diese Beschränkung. Alle jungen Arbeitnehmer müssen davor geschützt werden, irgendwelche Arbeiten zu verrichten, die aller Voraussicht nach gefährlich sind oder die Ausbildung des Kindes beeinträchtigen oder auch seine Gesundheit oder seine physische, psychische, soziale, geistige oder moralische Weiterentwicklung gefährden.
Die TFS Gruppe bedient sich weder Zwangs- noch Pflichtarbeit, worunter jede Arbeit oder Dienstleistung zu verstehen ist, die unter Androhung von Strafe verrichtet wird oder für deren Verrichtung sich jemand nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat. Ebenso ist es verboten, persönliche Ausweisdokumente von Beschäftigten bei Antritt des Dienstverhältnisses einzubehalten.
Die TFS Gruppe anerkennt und respektiert das Recht der Arbeitnehmer auf Versammlungsfreiheit sowie deren Recht, sich ihre Vertreter frei und unabhängig zu wählen und garantiert, dass diese Vertreter keiner Form von Diskriminierung ausgesetzt sind.
Das Unternehmen stellt sicher, dass der Arbeitsplatz und seine Umgebung (Maschinen, Ausrüstungsgegenstände und Arbeitsablauf, chemische Arbeitsstoffe, etc.) weder die körperliche Unversehrtheit noch die Gesundheit der Arbeitnehmer gefährden. Geeignete Maßnahmen zur Verminderung von Unfallgefahr und zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen sind das Ziel regelmäßig stattfindender Optimierungsprogramme. Die Arbeitnehmer müssen über einen garantierten Zugang zu Trinkwasser, Sanitäreinrichtungen und Sozialräumen verfügen, die in Übereinstimmung mit den dafür anwendbaren gesetzlichen Vorschriften errichtet wurden und dementsprechend weiter aufrechterhalten werden. Der Arbeitsplatz und sein Umfeld müssen über geeignete Notausgänge, Brandschutzeinrichtungen sowie über ausreichende Beleuchtung verfügen. Für einen adäquaten Nichtraucherschutz ist ebenfalls Sorge zu tragen.
Das Unternehmen erfüllt die gültigen Bestimmungen zum Umweltschutz, die seine Betriebe an den jeweiligen Standorten betreffen. Es handelt an allen Standorten umweltbewusst. Verfahren und Standards für eine Abfallbehandlung, für den Umgang mit und die Entsorgung von chemischen und anderen gefährlichen Materialien, für Emissionen und für die Abwasseraufbereitung, haben zumindest der gesetzlichen Mindestanforderungen zu entsprechen oder diese zu übertreffen.
Die TFS Gruppe ist sich bewusst, dass alle Rohstoffe nur begrenzt zur Verfügung stehen und deshalb eine Verantwortung gegenüber den nachfolgenden Generationen besteht. Basierend auf den drei Elementen Ökologie, Ökonomie und sozialer Verantwortung stellt das Unternehmen sicher, dass deren Produkte und Herstellungsprozesse mit den Anforderungen an eine „Nachhaltige Entwicklung“ in Einklang stehen.
TFS untersagt jede Art von Bestechung. Mitarbeiter von TFS sowie Dritte, für die diese Richtlinie gilt, dürfen keinerlei Bestechungsgelder, Schmiergelder, korrupte Zahlungen, Beschleunigungszahlungen oder unangemessene Geschenke an Regierungsbeamte oder juristische Personen vergeben, diese anbieten oder von besagten Personen annehmen, ungeachtet der lokalen Geschäftspraktiken oder Gewohnheiten. Alle Mitarbeiter von TFS sowie Dritte, die im Auftrag von TFS handeln, müssen sich an die geltenden Anti-Bestechungsbestimmungen und Regelungen halten, darunter den U.K. Bribery Act (UKBA).